Montag, 20. Juli 2009

Innovationsförderung

Erläuterungen zur Innovationsförderung

Nach Nr. 3.1 der Förderrichtlinien vom 20. Februar 2009 werden folgende innovative Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien besonders gefördert:

  • Große Solarkollektoranlagen von 20 bis 40 Quadratmeter Bruttokollektorfläche zur Warmwasser und/oder Heizungsunterstützung (mehr Informationen)

  • Solarkollektoranlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kälteerzeugung mit einer Bruttokollektorfläche von 20 bis 40 Quadratmeter, ebenso als Teilaggregat einer entsprechenden Anlage (mehr Informationen),

  • Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und Effizienzsteigerung bei Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse (automatisch beschickte Anlagen oder Scheitholzvergaserkessel) bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung (mehr Informationen),

  • besonders effiziente Wärmepumpen (Erläuterungen finden Sie unter „Wärmepumpen“, mehr Informationen).

Zu den näheren technischen Anforderungen wurden am 17. April 2007 vom Bundesumweltministerium Ausführungsbestimmungen erlassen, die auch nach den jetzigen Förderrichtlinien weiterhin anzuwenden sind.



Weiterführende Informationen zur Innovationsförderung finden Sie hier.

Quelle: BAFA

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